Wormser Auktionshaus - Bieten
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Wormser Auktionshaus - Seit 1985®

Weinbrennerstraße 20

67551 Worms-Pfeddersheim


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr


Telefonsprechzeiten:

Montag bis Freitag

08:00 - 10:00 | 13:00 - 15:00 Uhr

Ausgenommen Montag nach jeder Auktionswoche.


› Telefon: 06247 90460

› Telefax: 06247 904629

› Whatsapp +49 6247 90460

› info@wormser-auktionshaus.de

› www.wormser-auktionshaus.de


› Impressum

› Datenschutz


Bieten


Vor der Auktion

Vor der Auktion

Sie können die für Sie interessanten Exponate vor Ort › vorbesichtigen, Bilder dazu › anfragen oder eine telefonische Auskunft in Anspruch nehmen. Rufen Sie uns an um einen Termin zu › vereinbaren. Gebote können bei uns persönlich, per Post, per Fax, per Telefon, über eine Live-Bieter-Plattform und › Vorgebote online über unsere Webseite abgegeben werden. Nähere Infos finden Sie dazu unter dem Menüpunkt › Gebotsabgabe.


Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir entwickeln unsere internen Abläufe im Versandbereich weiter und konzentrieren uns als Auktionshaus künftig noch stärker auf unsere Kernaufgaben – insbesondere die Bewertung, Katalogisierung sowie die persönliche Betreuung unserer Einlieferer und Käufer.

Bereits heute werden Teile der bei uns ersteigerten Objekte durch unseren Versandpartner MBE verpackt und versendet, während andere Sendungen weiterhin durch unser Haus selbst abgewickelt werden.

Ab der kommenden Auktion werden wir diesen bereits bestehenden Mischprozess deutlich ausweiten und künftig häufiger auf die Abwicklung durch unseren Versanddienstleister zurückgreifen. Die Entscheidung, ob ein Objekt intern versendet oder an MBE übergeben wird, erfolgt weiterhin im Einzelfall.

Gleichzeitig erschweren Personalveränderungen sowie der zunehmende Fachkräftemangel und Kostendruck eine interne Durchführung des Verpackungs- und Versandprozesses.

Bitte berücksichtigen Sie diese Entwicklung unbedingt bereits vor Abgabe Ihrer Gebote, da sich die Versandabwicklung je nach Objekt unterscheiden kann und zusätzliche Kosten durch den jeweiligen Versanddienstleister entstehen können.

Zur groben Orientierung gilt: Objekte, die klein, stabil und mit vertretbarem Aufwand sowie in überschaubarem Umfang zu verpacken sind, werden in der Regel weiterhin durch unser Haus versendet. Zerbrechliche, sperrige, umfangreiche, anderweitig aufwendige Sendungen sowie Zollpakete werden in der Regel über einen Versanddienstleister abgewickelt.

Selbstverständlich steht es Ihnen weiterhin frei, einen Versanddienstleister Ihrer Wahl zu beauftragen, der die ersteigerten Objekte bei uns abholt und den Versand übernimmt.

Alternativ können Sie Ihre ersteigerte Ware weiterhin persönlich während unserer Öffnungszeiten in unserem Auktionshaus innerhalb 4 Wochen nach der Auktion abholen. Nach vorheriger Rücksprache sind Abholungen zudem auch an Samstagen möglich.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Auktionshaus-Team

Vorbesichtigungsliste (PDF)
Bilderanfrage

Öffnungszeiten:

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Gebotsabgabe

Nach der Auktion

Nach der Auktion

Sollten Sie einen Zuschlag bei einer unserer Auktionen erhalten haben erhalten Sie umgehend eine Rechnung. Nach Zahlungseingang können Sie die Exponate selbst abholen, von uns versenden lassen oder – falls wir den Versand nicht übernehmen – den externen Versandservice nutzen. Nähere Infos finden Sie dazu unter dem Menüpunkt › Ersteigerer.


Ersteigerer

Gebotsabgabe

Gebotsabgabe

Schriftliches, telefonisches und persönliches Bieten vor Ort sowie das Live-Bieten über Lot-Tissimo sind möglich. Für Gebote, die erst während der Auktionswoche eingehen, können wir keine Gewähr für die Berücksichtigung oder die korrekte Erfassung übernehmen. Gebote, die nach diesem Zeitraum eintreffen, können nur noch im Nachverkauf/Freiverkauf berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie unsere › Versteigerungsbedingungen.


Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir entwickeln unsere internen Abläufe im Versandbereich weiter und konzentrieren uns als Auktionshaus künftig noch stärker auf unsere Kernaufgaben – insbesondere die Bewertung, Katalogisierung sowie die persönliche Betreuung unserer Einlieferer und Käufer.

Bereits heute werden Teile der bei uns ersteigerten Objekte durch unseren Versandpartner MBE verpackt und versendet, während andere Sendungen weiterhin durch unser Haus selbst abgewickelt werden.

Ab der kommenden Auktion werden wir diesen bereits bestehenden Mischprozess deutlich ausweiten und künftig häufiger auf die Abwicklung durch unseren Versanddienstleister zurückgreifen. Die Entscheidung, ob ein Objekt intern versendet oder an MBE übergeben wird, erfolgt weiterhin im Einzelfall.

Gleichzeitig erschweren Personalveränderungen sowie der zunehmende Fachkräftemangel und Kostendruck eine interne Durchführung des Verpackungs- und Versandprozesses.

Bitte berücksichtigen Sie diese Entwicklung unbedingt bereits vor Abgabe Ihrer Gebote, da sich die Versandabwicklung je nach Objekt unterscheiden kann und zusätzliche Kosten durch den jeweiligen Versanddienstleister entstehen können.

Zur groben Orientierung gilt: Objekte, die klein, stabil und mit vertretbarem Aufwand sowie in überschaubarem Umfang zu verpacken sind, werden in der Regel weiterhin durch unser Haus versendet. Zerbrechliche, sperrige, umfangreiche, anderweitig aufwendige Sendungen sowie Zollpakete werden in der Regel über einen Versanddienstleister abgewickelt.

Selbstverständlich steht es Ihnen weiterhin frei, einen Versanddienstleister Ihrer Wahl zu beauftragen, der die ersteigerten Objekte bei uns abholt und den Versand übernimmt.

Alternativ können Sie Ihre ersteigerte Ware weiterhin persönlich während unserer Öffnungszeiten in unserem Auktionshaus innerhalb 4 Wochen nach der Auktion abholen. Nach vorheriger Rücksprache sind Abholungen zudem auch an Samstagen möglich.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Auktionshaus-Team

  • Zur Teilnahme an der Auktion vor Ort wird Ihnen gegen Vorlage eines aktuellen Ausweisdokuments ein Bieterausweis ausgehändigt. Dieser berechtigt Sie dann zum Mitbieten.
  • Als Saalbieter erhalten Sie einen Provisionsnachlass von bis zu 6 Prozent.
  • Aufgeld nur 20 % + MwSt.

So geben Sie über Ihr Konto Vorgebote ab:

  1. Sobald die kompletten Auktionskataloge auf unserer Webseite eingestellt sind, werden die Bietfunktionen für Ihre Gebotabgabe freigeschaltet.
  2. Gebote können nur berücksichtigt werden, sofern uns ein aktuelles Ausweisdokument vorliegt bzw. bei ausländischen Kunden eine Sicherheitsleistung i. H. v. 500,00 Euro hinterlegt ist
  3. Registrieren Sie sich über den Button "KONTO" oben rechts im Menü.
  4. Halten Sie Ihren Nutzernamen und Ihr Passwort bereit.
  5. Melden Sie sich über den Button "KONTO" an.
  6. Wählen Sie den gewünschten Auktionskatalog aus.
  7. Klicken Sie auf den "Bieten-Button" bei dem Auktionsexponat Ihrer Wahl.

Telefonische Bieter

  • Für Telefonbieter gilt ein Mindestgebot pro Position: 100,00 Euro bei Spielzeug- und Kunst-, Numismatik, Schmuck-Auktionen; und 500,00 Euro bei Militaria-Auktionen.
  • Telefonbieter, die zum Zeitpunkt des Aufrufens der jeweiligen Position nicht erreichbar sind, sind automatisch dazu verpflichtet den Limitpreis bzw. das Mindestgebot mitzubieten.
  • Sie haben die Möglichkeit über die Live-Bieter-Plattform Lot-Tissimo von zuhause aus mitzubieten. Untenstehend finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung auf dieser Plattform.
  • Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, sofern uns ein aktuelles Ausweisdokument vorliegt bzw. bei ausländischen Kunden eine Sicherheitsleistung i. H. v. 500,00 Euro hinterlegt ist

Das Aufgeld beträgt 21 % + (5 % Live-Gebühr Lot-tissimo) + 1 € je Los + MwSt.

  1. Rufen Sie die Seite › www.lot-tissimo.com auf.
  2. Klicken Sie in der Navigationsleiste auf "Anmelden".
  3. Klicken Sie auf "Registrieren" und folgen Sie der Anleitung zur Registrierung.
  4. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie in der oberen Navigationsleiste "LIVE" auswählen und in der Liste "Wormser-Auktionen" auswählen.
  5. Klicken Sie auf "LIVE anmelden".
  6. Achtung! Wenn Sie sich später als 24 Stunden vor Beginn der Auktion anmelden, kann es sein, dass Ihre Anmeldung nicht mehr rechtzeitig bearbeitet wird.

Videoanleitung:


Um weiterhin einen reibungslosen Ablauf und die gewohnte Qualität unserer Auktionen zu gewährleisten, passen wir die Bieterprovision ab 2026 um 0,5 % an.


Ersteigerer

Ersteigerer

Wenn Sie einen Zuschlag bei einer unserer Auktionen erhalten haben, können Sie die Exponate entweder selbst abholen, von uns versenden lassen oder – falls wir den Versand nicht übernehmen – den externen Versandservice nutzen. Bitte beachten Sie unsere › Versteigerungsbedingungen .


Anwesende Ersteigerer können ihre Exponate direkt nach der Auktion in bar oder per EC-Karte bezahlen. Nicht anwesende Ersteigerer erhalten eine Rechnung, die innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen ist.


Die ersteigerten Exponate können während unserer Öffnungszeiten oder an den ersten beiden Samstagen nach der Auktion abgeholt werden. Bei Abholung an einem Samstag muss der Betrag vorab überwiesen und ein Termin vereinbart werden.


Der Versand der Auktionsexponate erfolgt ausschließlich nach Entscheidung des Wormser Auktionshauses. Ein Anspruch auf Versand durch das Wormser Auktionshaus besteht nicht. Die Entscheidung, ob ein Auktionsexponat durch das Wormser Auktionshaus versendet wird oder der Versand durch einen externen Versanddienstleister zu organisieren ist, wird für jede Auktion bzw. jedes Auktionsexponat gesondert vom Wormser Auktionshaus getroffen.

Erfolgt der Versand über das Wormser Auktionshaus ist der Versand nach Erhalt der Zahlung zulasten und auf Gefahr des Ersteigerers. Die Kosten für Paketversand, Verpackung und Personalkosten werden den Ersteigerer in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. Pauschal gelten die folgenden Versandpreise:

  • Für das Inland berechnen wir: Pauschal pro Paket 20,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
  • Für das europäische Ausland berechnen wir: Pauschal pro Paket 35,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
  • Für Übersee berechnen wir: Pauschal pro Paket 90,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
  • Jedes weitere Paket sowie Sperrgutpakete werden separat in Rechnung gestellt.
  • Der Versand von schweren, zerbrechlichen Auktionsexponaten, Sperrgutpaketen, Zollpaketen, Auktionsexponate der Rubrik 70000er (auch wenn es sich nur um ein Los handelt), unverpackte Auktionsexponate oder Auktionsexponate mit großem Umfang erfolgt ausschließlich über die externe Firma Mail Boxes Etc. - Center MBE 3283, die auf der Rechnung angegeben ist. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dieser Firma auf, um den Versand zu klären.
Da die Menge und der Umfang der Exponate je nach Auktion unterschiedlich sind, kann der Versand Ihrer ersteigerten Exponate länger als 14 Tage nach Zahlungseingang dauern.



Versteigerungsbedingungen

Bedingungen zur Versteigerung

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an unseren Auktionen den Versteigerungsbedingungen unterliegt. Diese enthalten wichtige Informationen zu Geboten, Zahlungen und Abholungen. Um sicherzustellen, dass Sie vollständig informiert sind, bitten wir Sie, die Versteigerungsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Klicken Sie hierzu auf den unten stehenden Button, um die vollständigen Versteigerungsbedingungen einzusehen.


Präambel

Die Auktions- & Pfandleihhaus exclusive GmbH – nachfolgend Versteigerer genannt – führt Versteigerungen, mit Ausnahme eigener Ware, im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber – nachfolgend Verkäufer/Einlieferer und/oder Besitzer, Eigentümer genannt – in der Reihenfolge des Versteigerungsangebotes durch. Die Versteigerungswaren – nachfolgend Auktionsexponate genannt – sind nach einem Losnummernverfahren gekennzeichnet. Der Versteigerer beauftragt Auktionatoren die Versteigerungen durchzuführen. Die Auktionen werden für Bieter/Ersteigerer im Auktionssaal – nachfolgend Anwesende Bieter oder Anwesende Ersteigerer genannt –, für schriftliche Bieter/Ersteigerer – nachfolgend Fern-Bieter und Fern-Ersteigerer genannt –, für Bieter/Ersteigerer über das Telefon – nachfolgend Telefon-Bieter und Telefon-Ersteigerer genannt – und für Bieter/Ersteigerer über externe Internet-Live-Bietsysteme – nachfolgend Live-Bieter oder Live-Ersteigerer genannt – abgehalten. Für den Versteigerer, den Verkäufer/Einlieferer, den Bietenden – nachfolgend Bieter genannt – und den Käufer – nachfolgend Ersteigerer genannt – gelten nachfolgende Versteigerungsbedingungen:


A. Allgemeine Bestimmungen


  1. Einlieferer und Bieter müssen dem Versteigerer einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer amtlichen Meldebestätigung vorlegen. Liegt dem Versteigerer kein gültiger Personalausweis oder kein Reisepass mit einer amtlichen Meldebestätigung vor, kann die Geschäftsbeziehung nicht aufgenommen werden.
  2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Losnummern zurückzuziehen, zu trennen oder außerhalb der Reihenfolge zu versteigern.
  3. Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Vorbesichtigung oder Versteigerung auszuschließen und Gebote von Personen nicht anzuerkennen.
  4. Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit sind aus den Digital- und Printmedien des Versteigerers ersichtlich. Die Auktionsexponate werden versteigert wie besichtigt. Reklamationen bei Anwesenden Bietern sind ausgeschlossen. Informationen bezüglich der Zustandsbeschreibungen in den Digital- und Printmedien des Versteigerers sind Bestandteil dieser Versteigerungsbedingungen. Der Ausrufpreis stellt eine subjektive Bewertung dar. Die Angaben in den Versteigerungsangeboten des Versteigerers sind keine Garantieangaben gem. §§ 443 BGB.
  5. Solange der Verkäufer/Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie die Versteigerungsangebote des Versteigerers, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffend und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken veräußern und erwerben. Diese sind: Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung. Der Verkäufer/Einlieferer und der Versteigerer bieten die Versteigerungsangebote nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter/Ersteigerer, die Auktionsexponate nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Auktionsexponate, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die Auktionsexponate den in § 86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.
  6. Der Versteigerer hat als Verpflichteter gemäß Geldwäschegesetz (GwG) die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Hierzu gehört im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Feststellung der Identität durch Erheben von Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) und das Überprüfen der Identität des Verkäufers/Einlieferers und Ersteigerers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten bei hochwertigen Auktionsexponaten im Wert ab 10.000,00 Euro, welche in bar gezahlt werden. Dies ist ein normaler Vorgang, zu dem der Versteigerer gesetzlich verpflichtet ist und bei dem der Verkäufer/Einlieferer und der Ersteigerer eine Mitwirkungspflicht haben. Im Zuge dieser Identifizierung benötigt der Versteigerer vom Verkäufer/Einlieferer und Ersteigerer eine Kopie des gültigen Personalausweises oder eine Kopie eines gültigen Reisepasses mit einer amtlichen Meldebestätigung. Der Verkäufer/Einlieferer muss dem Versteigerer zudem das unterschriebene Original des Einlieferungsvertrages des Versteigerers vorlegen. Liegen dem Versteigerer diese Unterlagen nicht vor, kann keine Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer/Einlieferer und Ersteigerer aufgenommen werden. Bei juristischen Personen sind ein Handelsregisterauszug und eine Gesellschafterliste erforderlich, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Der Versteigerer weist darauf hin, dass er verpflichtet ist, die erhobenen Daten mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
  7. Die in den Formularen Kaufauftrag, Vorbesichtigungsliste, Katalogbestellung, Anzeigenschaltung und anderen Verträgen angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses zwischen Versteigerer und Verkäufer/Einlieferer, Bieter sowie Ersteigerer notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Verkäufers/Einlieferers, Bieters sowie Ersteigerers. Der Versteigerer, der Verkäufer/Einlieferer, der Bieter und der Ersteigerer verpflichten sich, über Erfahrungen, Beobachtungen und infolge des Vertragsverhältnisses anvertraute oder sonst bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über den Inhalt der Verträge selbst Stillschweigen zu bewahren. Weiter verpflichtet sich der Versteigerer, die Regelungen gemäß § 53 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Der Versteigerer weist darauf hin, dass danach insbesondere geschützte personengebundene Daten unbefugt weder erhoben, bearbeitet, genutzt, noch an Unbefugte weitergeleitet werden (Datengeheimnis). Daten, die per E-Mail an den Versteigerer gesendet werden, sind durch eine SSL-Verschlüsselung gesichert, somit ist ein Identitätsdiebstahl der gesendeten Daten ausgeschlossen.
  8. Die Mindeststeigerungsrate beträgt ca. 10 Prozent vom genannten Startpreis des Versteigerungsangebots. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Versteigerungsangebot des Versteigerers genannten Preise sind Mindestpreise. Erfolgt kein Zuschlag zum Ausrufpreis, so gelangen die Auktionsexponate in den Freiverkauf und können für den angegebenen Ausrufpreis zuzüglich Aufgeld erworben werden.
  9. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten bekommt der Bieter den Zuschlag, der zuerst darauf geboten hat. Anwesende Bieter, Fern-Bieter und Telefon-Bieter erhalten bei gleich hohen Geboten gegenüber den Live-Bietern, immer den Zuschlag. In diesem Moment wird der Bieter zum Ersteigerer. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Verkäufer/Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Ersteigerer, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande. Telefon-Bieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, falls hierfür ein schriftliches Gebot vorliegt. Für Telefonbieter gilt ein Mindestgebot pro Position: 100,00 Euro bei den Spielzeug- und Kunst-|Numismatik-|Schmuck-Auktionen und 500,00 Euro bei den Militaria-Auktionen.
  10. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei dem Verkäufer/Einlieferer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst nach Zahlung. Anwesende Ersteigerer haben die Möglichkeit am Tag der Auktion die ersteigerten Auktionsexponate zu bezahlen und direkt mitzunehmen. Zahlungen sind in bar oder mit deutscher EC-Karte möglich. Nicht anwesende Ersteigerer erhalten eine Rechnung über den fälligen Betrag, den sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug fällig, dies gilt auch für PayPal-Nutzer. Die PayPal-Gebühren sind vom Ersteigerer selbst zu zahlen. Der Rechnungsversand erfolgt nach der Auktion per Post. Sofern dem Versteigerer jedoch die Emailadresse des Ersteigerers vorliegt, sendet der Versteigerer dem Ersteigerer die Rechnung per E-Mail zu.
  11. Die Kosten für Paketversand, Verpackung und Personalkosten werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. Im Inland werden pauschal 20,00 Euro, im europäischen Ausland 35,00 Euro und nach Übersee 90,00 Euro pro Paket zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Dies bezieht sich auf ein Paket. Der Paketversand für ersteigerte Exponate mit einem Rechnungsbetrag über 1.000 Euro in nicht EU-Länder wird pro Paket mit 50,00 Euro Zollgebühr in Rechnung gestellt. Sollten es mehrere Pakete sein, und diese nicht auf der Rechnung ausgewiesen sein, werden pro Paket unsere genannten Versandpauschalen für Paketversand, Verpackung und Personalkosten nachträglich in Rechnung gestellt (Inland - europäisches Ausland – Übersee). Sperrgutpakete werden mit unserer genannten Versandkostenpauschale berechnet zuzüglich der tatsächlich anfallenden Kosten von dem jeweiligen Versanddienstleister. In diesen Fällen wird eine separate Rechnung nachgereicht. Die Porto- und Verpackungskosten gelten nur für Pakete für die mit dem Versteigerer vertraglich gebundenen Versanddienste. Zusätzliche Versicherung oder spezielle Versandarten wie Eilbote, Express oder Ähnliches, gehen zu Lasten des Ersteigerers. Nachträglich angeforderte Rechnungsänderungen bezüglich Versandkosten, Adressänderungen etc. werden mit 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.
  12. Der Versteigerer unterhält betriebsinterne vertragliche Beziehungen zu externen Internet-Live-Bietsystemen. Sobald ein Bieter/Ersteigerer über eines dieser externen Internet-Live-Bietsysteme z. B. über Lot-tissimo während einer Auktion des Versteigerers live mitbietet, übernimmt der Versteigerer keine Garantie für die technische Möglichkeit des Aufbaus einer Internetverbindung oder die rechtzeitige Übermittlung von Geboten. Der Versteigerer empfiehlt frühzeitig Gebote abzugeben, um sicher in der Auktion berücksichtigt zu werden. Die Prüfung und Zulassung der Anmeldung bei Internet-Live-Bietsystemen kann bis zu 24 Stunden dauern. Wenn sich Live-Bieter später als 24 Stunden vor Beginn der Auktion anmelden, kann es sein, dass die Anmeldung nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden kann. Für die Verwendung externer Internet-Live-Bietsysteme entrichtet der Live-Ersteigerer nach Zuschlag zusätzlich ein Aufgeld z. B. Lot-tissimo liegt bei 5 % zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Das Aufgeld wird über den Versteigerer an die Initiatoren des jeweiligen Internet-Live-Bietsystems abgeführt. Es gelten grundsätzlich die Versteigerungsbedingungen des Versteigerers. Außerdem hat der Bieter/Ersteigerer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen externen Internet-Live-Bietsystem-Anbieters zu beachten.
  13. Ersteigerer, die angegeben haben, ihre Auktionsexponate beim Versteigerer abholen zu wollen, oder Ersteigerer, die den Zuschlag für Lose erhalten haben, die nur für Selbstabholer bestimmt sind, müssen die Auktionsexponate innerhalb von vier Wochen beim Versteigerer abholen. Andernfalls fallen Lagerkosten in Höhe von 30,00 Euro pro Monat an.
  14. Auf den Zuschlagspreis erhebt der Versteigerer folgendes Aufgeld:

    Spielzeug-Auktion und Kunst-, Schmuck-, Numismatik-Auktion:
    Anwesende Saalbieter 20,5 % zzgl. gesetzlicher MwSt.; Fern- und Telefon-Bieter 21,5 % + 1 € je Los zzgl. gesetzlicher MwSt.; Live-Bieter u. a. über Lot-tissimo 21,5 % + (5 % Live-Gebühr Lot-tissimo) + 1 € je Los zzgl. gesetzlicher MwSt.

    Militaria-Auktion:
    Anwesende Saalbieter 20 % zzgl. gesetzlicher MwSt.; Fern- und Telefon-Bieter 21 % + 1 € je Los zzgl. gesetzlicher MwSt.; Live-Bieter u. a. über Lot-tissimo 21 % + (5 % Live-Gebühr Lot-tissimo) + 1 € je Los zzgl. gesetzlicher MwSt.

    Die auf die Provision und Nebenkosten (1,00 Euro Losgebühr, Versandkosten) anfallende Mehrwertsteuer wird vom Versteigerer gesondert in Rechnung gestellt.
  15. Nach dem Erhalt der Auktionsexponate, müssen Ersteigerer offensichtliche Fehler oder Mängel beim Versteigerer sofort reklamieren. Sobald ein Reklamationsgrund vorliegt müssen dem Versteigerer die zu reklamierenden Auktionsexponate innerhalb von 8 Tagen zugesendet werden. Bitte beachten Sie, dass einige Auktionsexponate Batterien enthalten können, die nicht in den Hausmüll gehören. Diese Batterein müssen fachgerecht und umweltgerecht entsorgt werden.
  16. Gerät der Ersteigerer in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat und Lagerkosten von 15,00 Euro je Monat zu begleichen. Dem Ersteigerer bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden nicht entstanden oder geringer ist als vorstehende Pauschale. Nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verliert der Ersteigerer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Auktionsexponate werden auf Kosten des Ersteigeres verwertet, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Versteigerer ist berechtigt einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung i. H. v. 25 % des Zuschlagspreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Provision des Versteigerers), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
  17. Der Versteigerer ist gegenüber dem Ersteigerer berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
  18. Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Fernabsatzgeschäfte gem. §§ 312 b ff BGB finden keine Anwendung.
  19. Jeder Besucher der Auktion vor Ort haftet für den von ihm verursachten Schaden.
  20. Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte an den Abbildungen der Auktionsexponate stehen ausschließlich dem Versteigerer und dem Eigentümer der Auktionsexponate zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zu. Die Abbildungen gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, nicht auf den Ersteigerer über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Ersteigerer dieser Auktionsexponate im Rahmen der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen. Es ist dem Bieter und Ersteigerer, auch nach der Auktion, untersagt, die in sämtlichen Digital- und Printmedien enthaltenen Bilder und Texte zu nutzen. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung begründet Schadensersatzansprüche gegen den Bieter und Ersteigerer, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.
  21. Durch diese Versteigerungsbedingungen erklären sich Verkäufer/Einlieferer, Bieter und Ersteigerer damit einverstanden, dass der Versteigerer regelmäßig Informationen/Werbung in digitaler Form z. B. Newsletter, Flyer (Brief, E-Mail/SMS, Telefon, Fax) und in gedruckter Form z. B. Kataloge, Flyer (per Brief oder Paket) zusendet. Diese Einwilligung kann der Verkäufer/Einlieferer, Bieter und Ersteigerer jederzeit gegenüber dem Versteigerer per Mail an info@wormser-auktionshaus.de oder schriftlich an das Wormser Auktionshaus, Weinbrennerstraße 20, 67551 Worms-Pfeddersheim widerrufen.
  22. Erfüllungsort ist für alle Vertragsparteien der Sitz der Auktions- & Pfandleihhaus exclusive GmbH.
  23. Diese Versteigerungsbedingungen unterliegen bei Unstimmigkeiten immer der deutschen Fassung und dem deutschen Recht. Das Wiener UN-Übereinkommen für Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
  24. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Versteigerungsbedingungen so ist der Gerichtsstand Worms.
  25. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesen Versteigerungsbedingungen.
  26. Alle Preise sind in Euro angegeben.
  27. Widerrufsrecht nach § 312 g BGB besteht nicht bei öffentlich zugänglichen Versteigerungen.
  28. Mit Abgabe eines Gebotes, stimmen Bieter/Ersteigerer den „Versteigerungsbedingungen“, „Infos Zustandsbeschreibungen“, sowie „Abkürzungen in den Beschreibungen“ und deren Erklärung, ausdrücklich zu. Generell wird eine Vorbesichtigung ausdrücklich empfohlen. Eine Reklamation ist gegenüber dem Versteigerer daher ausgeschlossen.

B. Haftungsausschluss Allgemein


  1. Der Versteigerer kann bei schriftlichen Geboten, insbesondere bei solchen, die während der Auktionswoche eingehen oder handschriftlich eingetragen werden, keine Garantie für die Berücksichtigung oder Richtigkeit übernehmen und kann Eingabefehler nicht ausschließen, die dazu führen, dass ein Fern-Bieter den Zuschlag nicht erhält.
  2. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung übernimmt der Versteigerer nicht.
  3. Die Farbabbildungen der Auktionsexponate können von der tatsächlichen Farbgebung abweichen.
  4. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
  5. Sobald der Ersteigerer das Auktionsexponat vor Ort beim Versteigerer abgeholt und den Vermerk „Auktionsexponat erhalten“ unterschrieben hat, gilt das Auktionsexponat als erhalten. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.

C. Haftungsausschluss Schadenersatzansprüche


Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerten Auktionsexponate entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist.


D. Haftungsausschluss Beschreibung


Die Zustandsbeschreibungen der Auktionsexponate finden Sie unter › wormser-auktionshaus.de/auktionen.html#spielzeugauktion-hinweise oder in unseren Auktionskatalogen auf den Seiten „Hinweistafel“.


E. Haftungsausschluss Versand


  1. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang auf Risiko und Kosten des Ersteigerers. Der Ersteigerer ist selbst für eine Versicherung gegen Verlust, Diebstahl oder Schäden verantwortlich – auch bei unbeschädigten Paketen oder Fremdversand. Aufgrund variierender Auktionsmengen kann die Lieferung über 14 Tage dauern.
  2. Der Versand von schweren, zerbrechlichen Auktionsexponaten, Sperrgutpaketen, Zollpaketen, Auktionsexponate der Rubrik 70000er (auch wenn es sich nur um ein Los handelt), unverpackte Auktionsexponate oder Auktionsexponate mit großem Umfang erfolgt ausschließlich über die externe Firma Mail Boxes Etc. - Center MBE 3283, die auf der Rechnung angegeben ist. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dieser Firma auf, um den Versand zu klären.
  3. Der Versand der Auktionsexponate erfolgt ausschließlich nach Entscheidung des Versteigerers. Ein Anspruch auf Versand durch den Versteigerer besteht nicht. Die Entscheidung, ob ein Auktionsexponat durch den Versteigerer versendet wird oder der Versand durch einen externen Versanddienstleister zu organisieren ist, wird für jede Auktion bzw. jedes Auktionsexponat gesondert vom Versteigerer getroffen.

    Erfolgt der Versand über den Versteigerer geht der Versand nach Erhalt der Zahlung zulasten und auf Gefahr des Ersteigerers. Die Kosten für Paketversand, Verpackung und Personalkosten werden an den Ersteigerer in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt.

F. Haftungsausschluss Google-Translater


Über die Webseite des Versteigerers > www.wormser-auktionshaus.de können Verkäufer/Einlieferer, Bieter, Ersteigerer oder andere Anwender über einen Button „Google-Translater“ die Inhalte der Webseite in andere Sprachen übersetzen lassen. Da dieser Prozess maschinell erfolgt, kann der Versteigerer keine vollständige und fehlerfreie Übersetzung garantieren. Daher schließt der Versteigerer eine Haftung bei fehlerhaften Informationen durch Übersetzungsfehler aus.


Termine 2026/2027

155. Spielzeug-Auktion

am 1./2./3./4. Dezember 2026

Einlieferungsschluss 2. Okt. 2026


156. Spielzeug-Auktion

am 2./3./4./5. März 2027

Einlieferungsschluss 1. Jan. 2027


157. Spielzeug-Auktion

am 1./2./3./4. Juni 2027

Einlieferungsschluss 2. April 2027


158. Spielzeug-Auktion

am 31. Aug. 1./2./3. Sep. 2027

Einlieferungsschluss 2. Juli 2027


159. Spielzeug-Auktion

am 30. Nov. 1./2./3. Dez. 2027

Einlieferungsschluss 1. Okt. 2027


Termine 2026/2027

87. Militaria-Auktion

am 5. Dezember 2026

Einlieferungsschluss 2. Okt. 2026


88. Militaria-Auktion

am 6. März 2027

Einlieferungsschluss 1. Jan. 2027


89. Militaria-Auktion

am 5. Juni 2027

Einlieferungsschluss 2. April 2027


90. Militaria-Auktion

am 4. September 2027

Einlieferungsschluss 2. Juli 2027


91. Militaria-Auktion

am 4. Dezember 2027

Einlieferungsschluss 1. Okt. 2027


Termine 2026/2027

33. Kunst-|Schmuck-|
Numismatik-Auktion

am 1. Dezember 2026

Einlieferungsschluss 2. Okt. 2026


34. Kunst-|Schmuck-|
Numismatik-Auktion

am 2. März 2027

Einlieferungsschluss 1. Jan. 2027


35. Kunst-|Schmuck-|
Numismatik-Auktion

am 1. Juni 2027

Einlieferungsschluss 2. April 2027


36. Kunst-|Schmuck-|
Numismatik-Auktion

am 31. August 2027

Einlieferungsschluss 2. Juli 2027


37. Kunst-|Schmuck-|
Numismatik-Auktion

am 30. November 2027

Einlieferungsschluss 1. Okt. 2027