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KONTAKT

Wormser Auktionshaus - Seit 1985®

Weinbrennerstraße 20

67551 Worms-Pfeddersheim


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

08:00 - 12:00 | 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Uhr


Telefonsprechzeiten:

Montag bis Freitag

08:00 - 10:00 | 13:00 - 15:00 Uhr

Ausgenommen Montag nach jeder Auktionswoche.


› Telefon: 06247 90460

› Telefax: 06247 904629

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› www.wormser-auktionshaus.de


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City Leihhaus Worms

City Leihhaus Worms

Eine Zweigstelle der Auktions- und Pfandleihhaus exclusive GmbH
Historie

Historie

Die Pfänder des "City Leihhaus Worms" wurden am 01.08.2023 übernommen

Nach der erfolgreichen Übernahme des Wormser Auktionshauses und des Wormser Pfandhauses in der Weinbrennerstraße 20 durch die Geschäftsführerin Soraya Enser in den Jahren 2014 und 2015, übernahm sie zum 01.08.2023 die Pfänder des "City Leihhaus Worms" und am 01.02.2025 die Gewerbeeinheit "City Leihhaus Worms" am Mathildenplatz. Die Leitung der Zweigstelle liegt in den Händen von Kevin Enser (Geschäftsführer) und seiner Ehefrau Jennifer Enser.


Ausstattung

Ausstattung

Das "City Leihhaus Worms" befindet sich im Stadtzentrum Worms

Das "City Leihhaus Worms" befindet sich im Stadtzentrum Worms und ist fußläufig gut zu erreichen. Die mit moderner Sicherheitstechnik und Videoüberwachung ausgestatteten Räume erzeugen bei den Besuchern ein vertrauliches Wohlgefühl. Die Pfandleihgüter werden sorgfältig in Tresoren verschlossen, welche sich in kamera- als auch alarmgesicherten Räumlichkeiten befinden. Die dort hinterlegten Pfandleihgüter sind zum doppelten Wert versichert.


Team

Team

Topservice, Kundennähe und Diskretion

Das "City Leihhaus Worms" setzt auf Topservice, Kundennähe und Diskretion d. h. Dritte erhalten keinerlei Auskunft über die Pfandgeber oder das Pfandgeschäft. Erfahrene Fachleute begutachten die Pfandleihgüter und bestimmen den Wert. Durch die stetige Erweiterung der Serviceleistungen erfahren die Kunden durch freundliche Mitarbeiter kompetente Beratung, schnelle Abwicklung und sofortige Auszahlungen.


Team

Pfandleihe

Ablauf, Laufzeit/Auslösung, Kosten, Bedingungen

  1. Begutachtung
    Das Pfandleihgut wird bewertet und geprüft. Der Pfandwert wird beeinflusst von unterschiedlichen Faktoren z. B. Pflegezustand oder vorhandene Vorschäden.
  2. Protokoll/Angebot
    Der Pfandgeber erhält einen Pfandschein mit der Aufführung seiner überlassenen Pfandleihgüter. Der Pfandgeber muss seinen Ausweis vorlegen und den Datenschutz sowie Pfandbedingungen zur Kenntnis nehmen und dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Die Pfandleihgüter werden fotografiert.
  3. Pfandschein
    Mit Unterzeichnung des Pfandkreditvertrages alias Pfandschein und ggf. anderer Unterlagen, erhält der Pfandgeber umgehend seinen Pfandkredit. Als Sicherheit dient lediglich das Pfandleihgut.
  4. Auszahlung
    In der Regel werden Pfandkredite in Höhe bis zu 50 Prozent vom aktuellen Pfandwert BAR ausgezahlt.
  1. Mit der Übergabe des Pfandes und Entgegennahme des Pfandscheines sowie Auszahlung des Darlehens wird ein Pfandkreditvertrag abgeschlossen, der der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher, den sonstigen einschlägigen Vorschriften sowie diesen Geschäftsbedingungen unterliegt.
  2. Der Verpfänder erklärt mit der Übergabe des Pfandes und Entgegennahme des Pfandscheines, dass das Pfandstück sein freies Eigentum ist.
  3. Ist das Pfandrecht gültig bestellt worden, so ist der Verpfänder von jeder persönlichen Verpflichtung dem Pfandleiher gegenüber aus dem Pfandkredit befreit. Wird das Pfand nicht ausgelöst (Ziffer 4), kann sich der Pfandleiher ausschließlich aus dem Pfand befriedigen. Soweit der Pfandleiher wegen der Rechte eines Dritten kein Pfandrecht erwirbt, hat der Verpfänder dem Pfandleiher als Schadenersatz das Darlehen, die im Pfandschein vermerkten Zinsen sowie die bis zum Tage der Herausgabe des Pfandes an den berechtigten Dritten bei Gültigkeit des Pfandkreditvertrages zu berechnende Unkostenvergütung zu zahlen. Hat der Pfandleiher das Pfand an einen Dritten herausgegeben, der sein die Verpfändung hinderndes Recht glaubhaft gemacht hat, oder ist er zur Herausgabe verurteilt, gilt das Pfandrecht als nicht entstanden. Das Gleiche gilt entsprechend, wenn der Pfandleiher das Pfand bereits veräußert hatte und der Dritte Ersatz verlangt hat. Ist dieser Schaden höher als der noch dem vorstehenden Absatz zu zahlender Betrag, so haftet der Verpfänder in dieser Höhe.
  4. Gegen Zahlung des Darlehens einschließlich der Zinsen und Unkostenvergütung kann das Pfand unter Ablieferung des Pfandscheines jederzeit ausgelöst werden, soweit es nicht bereits zum Zwecke der Verwertung dem Versteigerer ausgehändigt worden ist. Der Pfandleiher ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Pfandscheininhabers zur Auslösung des Pfandes zu prüfen, soweit nicht dem Pfandleiher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
  5. Bei Fälligkeit des Darlehens ist eine Erneuerung des Pfandkreditvertrages nur gegen Zahlung der Zinsen und Unkostenvergütung und nur im Falle des Einverständnisses des Pfandleihers möglich.
  6. Ein Verlust des Pfandscheines ist unverzüglich vom Verpfänder dem Pfandleiher anzuzeigen und glaubhaft zu machen, indem er entweder die Nummer des Pfandscheines oder den Tag der Verpfändung angibt und das Pfand näher beschreibt. Macht der Verpfänder den Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er zum Nachweis der Verlustanzeige eine Bescheinigung. Die Auslösung oder Erneuerung des Pfandes ist hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich.
  7. Zinsen und Unkostenvergütung, die nach Monaten zu berechnen sind, werden auch für den angebrochenen Monat voll erhoben. Der Tag der Verpfändung wird hierbei nur dann mitgerechnet, wenn das Pfand am gleichen Tage ausgelöst wird.
  8. Wird das Pfand nicht ausgelöst oder erneuert, wird es durch öffentliche Versteigerung verwertet. Ist die Versteigerung bereits einmal ausreichend öffentlich bekanntgemacht worden, so bedarf es, falls weitere Versteigerungen nötig werden und den nachfolgenden Bekanntmachungen nur eines allgemeinen Hinweises auf bisher unverkauft gebliebenen Pfänder. Verpfänder und Pfandleiher sind sich darüber einig, dass die Androhung der Versteigerung, eine Fristbestimmung hierfür und Benachrichtigung über den Zeitpunkt der Versteigerung ausgenommen die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung sowie die Mitteilung über das Versteigerungsergebnis untunlich sind und daher unterbleiben, unbeschadet des Rechts des Auslösungsberechtigten, den aus dem Pfand erzielten Überschuss beim Pfandleiher abzuholen. Sind durch einen Pfandkreditvertrag mehrere Gegenstände verpfändet, so ist der Pfandleiher zur Verwertung aller Pfandstücke berechtigt ohne Rücksicht auf die Höhe des aus den Einzelstücken erzielten Erlöses. Hat der Verpfänder als Unternehmer einen Gegenstand seines Betriebsvermögens verpfändet, ist der Pfandleiher im Falle der Verwertung des Pfandes berechtigt, ihm gegenüber mittels Gutschrift über den Versteigerungserlös abzurechnen.
  9. Der Überschuss steht dem Auslösungsberechtigten zu und wird gegen Rückgabe des Pfandscheines ausgezahlt; Ziffer 6 gilt entsprechend. Überschuss ist derjenige Teil des Erlöses aus dem Pfand, der nach Abzug des Darlehens, der Zinsen, Unkostenvergütungen sowie der anteiligen Versteigerungskosten, soweit diese nicht vom Käufer erhoben werden, verbleibt. Wird der Überschuss nicht innerhalb 3 Jahren nach der Verwertung des Pfandes beim Pfandleiher abgeholt, so wird dieser der zuständigen Behörde abgeliefert und verfällt; die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Pfand verwertet worden ist.
  10. Das Pfand ist auf Kosten des Pfandleihers mindestens zum doppelten Darlehensbetrag gegen Feuer- und Leitungswasserschäden, gegen Einbruch-Diebstahl sowie gegen Beraubung versichert. Der Pfandleiher haftet für Schäden oder Verluste nur im Umfang der abgeschlossenen Versicherung mit der Versicherungssumme. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden durch Bruch, Schädlinge aller Art oder dgl. ist ausgeschlossen, soweit nicht dem Pfandleiher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Ersatzansprüche können nur bei Entgegennahme des Pfandes geltend gemacht werden. Eine Haftung des Pfandleihers ist ausgeschlossen, sobald das Pfand aus den Geschäftsräumen entfernt und eine Beschädigung nicht beanstandet worden ist.
  11. Das Pfand kann auch postalisch ausgelöst oder erneuert werden. Über die Einzelheiten der Abwicklung muss sich der Verpfänder mit dem Pfandleiher in Verbindung setzen. Zur Abwendung einer bevorstehenden Versteigerung müssen jedoch im Falle der Auslösung mindestens der Darlehensbetrag, im Falle der Erneuerung, die bis zum Zahlungseingang aufgelaufenen Zinsen und Unkostenvergütungen spätestens zwei Tage vor dem Tag der Versteigerung beim Pfandleiher eingehen. Ebenso kann der Pfandkreditvertrag auf diesem Wege nur erneuert werden, wenn der Pfandschein übersandt und gleichzeitig die fällig gewordenen Zinsen und Unkostenvergütungen gezahlt werden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Auch bei Versand des Pfandstückes gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 10. Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsanweisungen werden nicht in Zahlung genommen. Bei brieflichen Anfragen wird gebeten, Rückporto beizufügen.
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist - soweit nicht gesetzlich anders geregelt - der Ort der geschäftlichen Niederlassung des Pfandleihers, in welcher der Pfandkreditvertrag abgeschlossen worden ist.
  13. Datenschutz: Die Betreiber des Pfandleihhauses und deren Mitarbeiter nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Persönliche Daten werden durch Mitteilung vom Pfandgeber an den Betreiber in den Pfandschein übernommen. Die Erfassung erfolgt durch Eingabe der persönlichen Daten in den PC. Der Betreiber verpflichtet sich, die Regelungen gemäß § 53 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Der Betreiber weist darauf hin, dass insbesondere geschützte personengebundene Daten unbefugt weder erhoben, bearbeitet, genutzt, noch an Unbefugte weitergeleitet werden (Datengeheimnis).

Laut Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (PfandlV § 10) beträgt der geregelte monatliche Zinssatz ein Prozent. Die Bearbeitungsgebühr liegt monatlich bei 3,5 Prozent des Pfandkreditvolumens. Dabei wird jeder angefangene Monat als voller Monat abgerechnet.

  1. Eigentum
    Der volljährige Pfandgeber muss alleiniger Eigentümer des Pfandleihgutes sein. Stehen mehrere Personen hinter dem Pfandleihgut, sollten sämtliche Pfandgeber gemeinsam vor Ort erscheinen.
  2. Nachweise
    Es sollten alle vorhandenen und wichtigen Nachweise z. B. Herkunftsnachweis, Kaufbelege, Echtheitszertifikate, Codekarten zum Pfandleihgut vorgelegt werden.
  3. Ausweispapiere
    Vorzulegen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, im Fall der Gemeinschaft die Ausweispapiere aller Angehörigen und bei Firmen der Gewerbeschein und ein HRB-Auszug.

Pfandleihgüter

Pfandleihgüter

Schmuck, Gold- und Silberobjekte, Münzen

Wertgegenstände wie Schmuck, Goldobjekte, Silberobjekte und Münzen können als Pfandleihgut hinterlegt werden. Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Gegenstände fair zu bewerten und Ihnen sofort eine Kreditoption anzubieten. Sie erhalten sofortige Liquidität, ohne aufwendige Kreditprüfungen oder lange Bearbeitungszeiten. Wir legen großen Wert auf Transparenz, Diskretion und Sicherheit. Ihre Pfandleihgüter werden in unseren Tresoren sicher aufbewahrt, während Sie die Flexibilität haben, den Kredit jederzeit zurückzuzahlen und Ihre Wertgegenstände wieder in Empfang zu nehmen.


Kontakt/Öffnungszeiten

Kontakt/Öffnungszeiten

City Leihhaus Worms*

Mathildenplatz 4

67547 Worms

Telefon +49 (0)6241 25043

○ info@auktions-und-pfandleihhaus.de


Öffnungszeiten

Mo, Di, Do 10:00 - 16:00 Uhr

Fr 10:00 - 13:00 Uhr

Mi, Sa, So, Feiertage geschlossen


*Eine Zweigstelle der Auktions- & Pfandleihhaus exclusive GmbH

Weinbrennerstraße 20

67551 Worms-Pfeddersheim

Telefon 06247 90460

Telefax 06247 904629

○ info@auktions-und-pfandleihhaus.de

○ www.auktions-und-pfandleihhaus.de

○ Impressum

○ Datenschutz


Termine 2025

150. Spielzeug-Auktion

am 2./3./4./5. September 2025

Einlieferungsschluss 4. Juli 2025


151. Spielzeug-Auktion

am 2./3./4./5. Dezember 2025

Einlieferungsschluss 2. Okt. 2025


Termine 2025

82. Militaria-Auktion

am 6. September 2025

Einlieferungsschluss 4. Juli 2025


83. Militaria-Auktion

am 6. Dezember 2025

Einlieferungsschluss 2. Okt. 2025


Termine 2025

28. Kunst-|Schmuck-|
Numismatik-Auktion

am 2. September 2025

Einlieferungsschluss 4. Juli 2025


29. Kunst-|Schmuck-|
Numismatik-Auktion

am 2. Dezember 2025

Einlieferungsschluss 2. Okt. 2025