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KONTAKT

Wormser Auktionshaus - Seit 1985®

Weinbrennerstraße 20

67551 Worms-Pfeddersheim


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

08:00 - 12:00 | 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Uhr


Telefonsprechzeiten:

Montag bis Freitag

08:00 - 10:00 | 13:00 - 15:00 Uhr

Ausgenommen Montag nach jeder Auktionswoche.


› Telefon: 06247 90460

› Telefax: 06247 904629

› Whatsapp +49 163 7173923

› info@wormser-auktionshaus.de

› www.wormser-auktionshaus.de


› Impressum

› Datenschutz


Leitfaden


Hinweise

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie unsere Versteigerungsbedingungen und Hausordnung. Unter den nachfolgenden Aufklappmenüs finden Sie wichtige allgemeine Informationen.


Solange der Verkäufer/Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie die Versteigerungsangebote des Versteigerers, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffend und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken veräußern und erwerben. Diese sind: Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung. Der Verkäufer/Einlieferer und der Versteigerer bieten die Versteigerungsangebote nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter/Ersteigerer, die Auktionsexponate nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Auktionsexponate, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die Auktionsexponate den in § 86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

Der Versteigerer hat als Verpflichteter gemäß Geldwäschegesetz (GwG) die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Hierzu gehört im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Feststellung der Identität durch Erheben von Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) und das Überprüfen der Identität des Verkäufer/Einlieferers und Ersteigerers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten bei hochwertigen Auktionsexponaten im Wert ab 10.000,00 Euro, welche in bar gezahlt werden. Dies ist ein normaler Vorgang, zu dem der Versteigerer gesetzlich verpflichtet ist und bei dem der Verkäufer/Einlieferer und der Ersteigerer eine Mitwirkungspflicht haben. Im Zuge dieser Identifizierung benötigt der Versteigerer vom Verkäufer/Einlieferer und Ersteigerer eine Kopie des gültigen Personalausweises oder eine Kopie eines gültigen Reisepasses mit einer amtlichen Meldebestätigung. Der Verkäufer/Einlieferer muss dem Versteigerer zudem das unterschriebene Original des Einlieferungsvertrages des Versteigerers vorlegen. Liegen dem Versteigerer diese Unterlagen nicht vor, kann keine Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer/Einlieferer und Ersteigerer aufgenommen werden.

Bei juristischen Personen sind ein Handelsregisterauszug und eine Gesellschafterliste erforderlich, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren.

Der Versteigerer weist darauf hin, dass er verpflichtet ist, die erhobenen Daten mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Präambel

Die Auktions- & Pfandleihhaus exclusive GmbH – nachfolgend Versteigerer genannt – führt Versteigerungen, mit Ausnahme eigener Ware, im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber – nachfolgend Verkäufer/Einlieferer und/oder Besitzer, Eigentümer genannt – in der Reihenfolge des Versteigerungsangebotes durch. Die Versteigerungswaren – nachfolgend Auktionsexponate genannt – sind nach einem Losnummernverfahren gekennzeichnet. Der Versteigerer beauftragt Auktionatoren die Versteigerungen durchzuführen. Die Auktionen werden für Bieter/Ersteigerer im Auktionssaal – nachfolgend Anwesende Bieter oder Anwesende Ersteigerer genannt – , für schriftliche Bieter/Ersteigerer – nachfolgend Fern-Bieter und Fern-Ersteigerer genannt –, für Bieter/Ersteigerer über das Telefon – nachfolgend Telefon-Bieter und Telefon-Ersteigerer genannt – und für Bieter/Ersteigerer über externe Internet-Live-Bietsysteme – nachfolgend Live-Bieter oder Live-Ersteigerer genannt – abgehalten. Für den Versteigerer, den Verkäufer/Einlieferer, den Bietenden – nachfolgend Bieter genannt – und den Käufer – nachfolgend Ersteigerer genannt – gelten nachfolgende Versteigerungsbedingungen:


A. Allgemeine Bestimmungen


  1. Einlieferer und Bieter müssen dem Versteigerer einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer amtlichen Meldebestätigung vorlegen. Liegt dem Versteigerer kein gültiger Personalausweis oder kein Reisepass mit einer amtlichen Meldebestätigung vor, kann die Geschäftsbeziehung nicht aufgenommen werden.
  2. Unter Berücksichtigung Punkt 7 dieser Versteigerungsbedingungen kann der Ersteigerer jederzeit die Adresse des Verkäufers/Einlieferers, der Verkäufer/Einlieferer die Adresse des Ersteigerers erfahren.
  3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Losnummern zurückzuziehen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote zurückzuweisen.
  4. Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit sind aus den Digital- und Printmedien des Versteigerers ersichtlich. Die Auktionsexponate werden versteigert wie besichtigt. Reklamationen bei Anwesenden Bietern sind ausgeschlossen. Die Auktionsexponate sind nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben, teilweise unter Hinzuziehung einschlägiger Literatur. Die Informationen bezüglich der Zustandsbeschreibungen in den Digital- und Printmedien des Versteigerers sind Bestandteil dieser Versteigerungsbedingungen. Der Ausrufpreis stellt eine subjektive Bewertung dar. Die Angaben in den Versteigerungsangeboten des Versteigerers sind keine Garantieangaben gem. §§ 443 BGB. Eine Haftung des Versteigerers für Fehler der Auktionsexponate ist ausgeschlossen.
  5. Solange der Verkäufer/Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie die Versteigerungsangebote des Versteigerers, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffend und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken veräußern und erwerben. Diese sind: Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung. Der Verkäufer/Einlieferer und der Versteigerer bieten die Versteigerungsangebote nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter/Ersteigerer, die Auktionsexponate nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Auktionsexponate, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die Auktionsexponate den in § 86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.
  6. Der Versteigerer hat als Verpflichteter gemäß Geldwäschegesetz (GwG) die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Hierzu gehört im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Feststellung der Identität durch Erheben von Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) und das Überprüfen der Identität des Verkäufer/Einlieferers und Ersteigerers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten bei hochwertigen Auktionsexponaten im Wert ab 10.000,00 Euro, welche in bar gezahlt werden. Dies ist ein normaler Vorgang, zu dem der Versteigerer gesetzlich verpflichtet ist und bei dem der Verkäufer/Einlieferer und der Ersteigerer eine Mitwirkungspflicht haben. Im Zuge dieser Identifizierung benötigt der Versteigerer vom Verkäufer/Einlieferer und Ersteigerer eine Kopie des gültigen Personalausweises oder eine Kopie eines gültigen Reisepasses mit einer amtlichen Meldebestätigung. Der Verkäufer/Einlieferer muss dem Versteigerer zudem das unterschriebene Original des Einlieferungsvertrages des Versteigerers vorlegen. Liegen dem Versteigerer diese Unterlagen nicht vor, kann keine Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer/Einlieferer und Ersteigerer aufgenommen werden. Bei juristischen Personen sind ein Handelsregisterauszug und eine Gesellschafterliste erforderlich, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Der Versteigerer weist darauf hin, dass er verpflichtet ist, die erhobenen Daten mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
  7. Die in den Formularen Kaufauftrag, Vorbesichtigungsliste, Katalogbestellung, Anzeigenschaltung und anderen Verträgen angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses zwischen Versteigerer und Verkäufer/Einlieferer, Bieter sowie Ersteigerer notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Verkäufers/Einlieferers, Bieters sowie Ersteigerers. Der Versteigerer, der Verkäufer/Einlieferer, der Bieter und der Ersteigerer verpflichten sich, über Erfahrungen, Beobachtungen und infolge des Vertragsverhältnisses anvertraute oder sonst bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über den Inhalt der Verträge selbst Stillschweigen zu bewahren. Weiter verpflichtet sich der Versteigerer, die Regelungen gemäß § 53 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Der Versteigerer weist darauf hin, dass danach insbesondere geschützte personengebundene Daten unbefugt weder erhoben, bearbeitet, genutzt, noch an Unbefugte weitergeleitet werden (Datengeheimnis).
  8. Gebote sind schriftlich oder mündlich in Euro anzugeben. Schriftliche Gebote müssen spätestens einen Tag vor der Versteigerung vorliegen. Sollten Bieter die Gebote mit Losnummer und Text abgeben, gilt immer die Losnummer. Reklamationen bei Abgabe falscher Losnummern kann der Versteigerer nicht anerkennen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer – soweit keine Sicherheiten vorliegen – zurückweisen. Die Mindeststeigerungsrate beträgt ca. 10 Prozent vom genannten Startpreis des Versteigerungsangebots. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Versteigerungsangebot des Versteigerers genannten Preise sind Mindestpreise (Untergebote können nicht berücksichtigt werden). Nach Bezahlung und Eigentumsübergang erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Erfolgt kein Zuschlag zum Ausrufpreis, so gelangen die Auktionsexponate in den Freiverkauf und können für den angegebenen Ausrufpreis zuzüglich Aufgeld erworben werden.
  9. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten bekommt der Bieter den Zuschlag, der zuerst darauf geboten hat. Anwesende Bieter, Fern-Bieter und Telefon-Bieter erhalten bei gleich hohen Geboten gegenüber den Live-Bietern, immer den Zuschlag. In diesem Moment wird der Bieter zum Ersteigerer. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Verkäufer/Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Ersteigerer, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande. Telefon-Bieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, falls hierfür ein schriftliches Gebot vorliegt. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung übernimmt der Versteigerer nicht. Der Versand erfolgt über DHL auf Gefahr des Ersteigerers.
  10. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezüglich der versteigerten Auktionsexponate unmittelbar auf den Ersteigerer über; es ist Sache des Ersteigerers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden Auktionsexponate durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu schützen.
  11. Widerrufsrecht nach § 312 g BGB besteht nicht bei öffentlich zugänglichen Versteigerungen.
  12. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei dem Verkäufer/Einlieferer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst nach Zahlung. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
  13. Anwesende Ersteigerer haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagspreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer bar oder mit deutscher EC-Karte zu zahlen. Die Fern-, Telefon- und Live-Ersteigerer erhalten eine Rechnung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagspreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug fällig, dies gilt auch für Paypal-Nutzer. Die Paypal-Gebühren sind vom Ersteigerer selbst zu zahlen. Der Rechnungsversand erfolgt nach der Auktion per Post. Sofern dem Versteigerer jedoch die Emailadresse des Ersteigerers vorliegt, sendet der Versteigerer dem Ersteigerer die Rechnung per Email zu. Sollte der Ersteigerer dem Versteigerer nicht ausdrücklich widersprechen, geht der Versteigerer vom Einverständnis des Ersteigerers aus. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung zulasten und auf Gefahr des Ersteigerers. Die Kosten für Paketversand und Verpackung werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. Im Inland werden pauschal 20,00 Euro, im europäischen Ausland 35,00 Euro und nach Übersee 90,00 Euro pro Paket zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Dies bezieht sich auf ein Paket. Der Paketversand für ersteigerte Exponate mit einem Rechnungsbetrag über 1.000 Euro in nicht EU-Länder wird pro Paket mit 50,00 Euro Zollgebühr in Rechnung gestellt. Sollten es mehrere Pakete sein oder ein Sperrgutpaket sein, werden diese nach den tatsächlichen Kosten für Verpackungsaufwand, Material und Versand abgerechnet. In diesem Falle wird eine separate Rechnung nachgereicht. Die Porto- und Verpackungskosten gelten nur für Pakete für die mit dem Versteigerer vertraglich gebundenen Versanddienste. Da die Menge und der Umfang der zu versteigernden Auktionsexponate für den Versteigerer je nach Auktion unterschiedlich sind, kann das Eintreffen der einzelnen Auktionsexponate bei dem Ersteigerer mehr als 14 Tage dauern. Zusätzliche Versicherung oder spezielle Versandarten wie Eilbote, Express oder Ähnliches, gehen zu Lasten des Ersteigerers. Nachträglich angeforderte Rechnungsänderungen bezüglich Versandkosten, Adressänderungen etc. werden mit 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.
  14. Der Versteigerer unterhält betriebsinterne vertragliche Beziehungen zu externen Internet-Live-Bietsystemen. Sobald ein Bieter/Ersteigerer über eines dieser externen Internet-Live-Bietsysteme z. B. über Lot-tissimo während einer Auktion des Versteigerers live mitbietet, übernimmt der Versteigerer keine Garantie für die technische Möglichkeit des Aufbaus einer Internetverbindung oder die rechtzeitige Übermittlung von Geboten. Der Versteigerer empfiehlt frühzeitig Gebote abzugeben, um sicher in der Auktion berücksichtigt zu werden. Die Prüfung und Zulassung der Anmeldung bei Internet-Live-Bietsystemen kann bis zu 24 Stunden dauern. Wenn sich Live-Bieter später als 24 Stunden vor Beginn der Auktion anmelden, kann es sein, dass die Anmeldung nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden kann. Für die Verwendung externer Internet-Live-Bietsysteme entrichtet der Live-Ersteigerer nach Zuschlag zusätzlich ein Aufgeld z. B. Lot-tissimo liegt bei 5 % zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Das Aufgeld wird über den Versteigerer an die Initiatoren des jeweiligen Internet-Live-Bietsystems abgeführt. Es gelten grundsätzlich die Versteigerungsbedingungen des Versteigerers. Außerdem hat der Bieter/Ersteigerer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen externen Internet-Live-Bietsystem-Anbieters zu beachten.
  15. Ersteigerer, die angegeben haben, ihre Auktionsexponate beim Versteigerer abholen zu wollen, oder Ersteigerer, die den Zuschlag für Lose erhalten haben, die nur für Selbstabholer bestimmt sind, müssen die Auktionsexponate innerhalb von vier Wochen beim Versteigerer abholen. Andernfalls fallen Lagerkosten in Höhe von 30,00 Euro pro Monat an.
  16. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld i. H. v. 21 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben (insgesamt 24,99 %); bei Fern-, Telefon- und Live-Bietern ein Aufgeld i. H. v. 21 % des Zuschlagspreises sowie 1,00 Euro je Auktionsexponat. Die auf die Provision und Nebenkosten (1,00 Euro Losgebühr, Versandkosten) anfallende Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprüfung wegen Überlastung.
  17. Nach dem Erhalt (Abholung, Zustellung DHL) der Auktionsexponate, müssen Ersteigerer offensichtliche Fehler oder Mängel beim Versteigerer zur Weiterleitung an den Verkäufer/Einlieferer sofort reklamieren. Der Versteigerer verpackt nach dem Vier-Augen-Prinzip. Nach Feststellung des Fehlers oder Mangels und nach Rücksprache mit dem Ersteigerer, muss das reklamierte Auktionsexponat spätestens innerhalb von 8 Tagen bei dem Versteigerer eintreffen. Spätere Reklamationen gegenüber dem Versteigerer sind ausgeschlossen.
  18. Gerät der Ersteigerer in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat und Lagerkosten von 15,00 Euro je Monat zu begleichen. Dem Ersteigerer bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden nicht entstanden oder geringer ist als vorstehende Pauschale. Nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verliert der Ersteigerer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Auktionsexponate werden auf Kosten des Ersteigeres verwertet, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Versteigerer ist berechtigt einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung i. H. v. 25 % des Zuschlagspreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Provision des Versteigerers), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
  19. Der Versteigerer ist gegenüber dem Ersteigerer berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
  20. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerten Auktionsexponate entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist. Für eventuell entstehende Schäden durch aufgeklebte Losnummern auf den Auktionsexponaten übernimmt der Versteigerer keine Haftung.
  21. Bei der Vielzahl der schriftlichen Gebote kann es zu Eintragungsfehlern kommen, so dass ein Fern-Ersteigerer/Fern-Bieter für einen von ihm gebotenes Auktionsexponat, keinen Zuschlag erhalten hat. Eine Schadensersatzforderung in diesem Falle schließt der Versteigerer ausdrücklich aus.
  22. Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Fernabsatzgeschäfte gem. §§ 312 b ff BGB finden keine Anwendung.
  23. Jeder Besucher der Auktion haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Vorbesichtigung oder Versteigerung auszuschließen.
  24. Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte an den Abbildungen der Auktionsexponate stehen ausschließlich dem Versteigerer und dem Eigentümer der Auktionsexponate zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zu. Die Abbildungen gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, nicht auf den Ersteigerer über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Ersteigerer dieser Auktionsexponate im Rahmen der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen. Es ist dem Bieter und Ersteigerer, auch nach der Auktion, untersagt, die in sämtlichen Digital- und Prinmedien enthaltenen Bilder und Texte zu nutzen. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung begründet Schadensersatzansprüche gegen den Bieter und Ersteigerer, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.
  25. Die Farbabbildungen der Auktionsexponate können von der tatsächlichen Farbgebung abweichen. Der Versteigerer weist ausdrücklich darauf hin, dass nur der Augenschein einer Besichtigung letzte Sicherheit geben kann. Reklamationen aus Gründen der Farbabweichung kann der Versteigerer nicht anerkennen.
  26. Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Versteigerungsbedingungen mit den Zustandsbeschreibungen sind auch Bestandteil des Kaufvertrages.
  27. Das Fotografieren von Auktionsexponaten oder von Personen in den Räumen des Versteigerers während des Aufenthalts, während der Vorbesichtigung oder während der Auktion ist nicht erlaubt.
  28. Während der Auktion ist das Telefonieren im Auktionssaal zu unterlassen.
  29. Durch diese Versteigerungsbedingungen erklären sich Verkäufer/Einlieferer, Bieter und Ersteigerer damit einverstanden, dass der Versteigerer regelmäßig Informationen/Werbung in digitaler Form z. B. Newsletter, Flyer (Brief, E-Mail/SMS, Telefon, Fax) und in gedruckter Form z. B. Kataloge, Flyer (per Brief oder Paket) zusendet. Diese Einwilligung kann der Verkäufer/Einlieferer, Bieter und Ersteigerer jederzeit gegenüber dem Versteigerer per Mail an info@wormser-auktionshaus.de oder schriftlich an das Wormser Auktionshaus, Weinbrennerstraße 20, 67551 Worms-Pfeddersheim widerrufen.
  30. Über die Webseite > www.wormser-auktionshaus.de des Versteigerers können Verkäufer/Einlieferer, Bieter, Ersteigerer oder andere Anwender über einen Button „Google-Translater“ die Inhalte der Webseite in andere Sprachen übersetzen lassen. Da dieser Prozess maschinell erfolgt, kann der Versteigerer keine vollständige und fehlerfreie Übersetzung garantieren. Daher schließt der Versteigerer eine Haftung bei fehlerhaften Informationen durch Übersetzungsfehler aus.
  31. Erfüllungsort ist für alle Vertragsparteien der Sitz der Auktions- & Pfandleihhaus exclusive GmbH.
  32. Diese Versteigerungsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Das Wiener UN-Übereinkommen für Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
  33. Verlangt zwingendes Recht die Entscheidung einer Angelegenheit aus oder im Zusammenhang mit diesen Versteigerungsbedingungen oder seiner Durchführung durch ein ordentliches Gericht, so ist der Gerichtsstand Worms.
  34. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesen Versteigerungsbedingungen.
  35. Bei Unstimmigkeiten gilt immer die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen.
  36. Alle Preise sind in Euro angegeben.

B. Zusätzliche Bestimmungen zu den Numismatik-Auktionen


  1. Die Beschreibung in den Print- und Digitalmedien erfolgt gewissenhaft und unter Verwendung von Fachliteratur, die Echtheit der Stücke ist gewährleistet. Nicht erkannte gefälschte Auktionsexponate werden gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen.
  2. Sofern es sich nicht um Konvolute handelt werden die Auktionsexponate - insbesondere Münzen und Medaillen - in der Originalgröße abgebildet, es sei denn es ist ein anderer Maßstab angegeben.
  3. Bei den maßstabsgetreuen und bei der farblichen Darstellung der Auktionsexponate in den Print- und Digitalmedien kann es zu Abweichungen kommen. Hierfür übernimmt der Versteigerer keine Garantie. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen.
  4. War ein Ersteigerer bei der Auktion anwesend, sind sämtliche Beanstandungen ausgeschlossen. Da eine Besichtigung sowohl vor als auch während der Auktion möglich ist, sind Reklamationen bezüglich der in den Print- und Digitalmedien angegebenen Erhaltungsgrade ebenso ausgeschlossen.
  5. Konvolute mit mehreren Münzen bzw. Medaillen sind bezogen auf den Erhaltungsgrad von Beanstandungen grundsätzlich ausgeschlossen. Bei den Mengenangaben der Konvolute handelt es sich um Circa-Angaben, daher haftet der Versteigerer hier nicht für eventuell abweichende Stückzahlen.
  6. Sollten Ersteigerer die vom Versteigerer erworbenen Münzen und Medaillen einem Grading Service übergeben, übernimmt der Versteigerer keine Garantie, dass die Auktionsexponate dort angenommen oder entsprechend der Bewertung durch den Versteigerer eingestuft werden.

Bitte beachten: Es gilt nur die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen! Sollten versehentlich die Losnummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Losnummer des Textes.


Einlieferer

Einlieferer

Einlieferungen von Auktionsexponaten sind jederzeit erwünscht. Bei größeren Objekten ist eine Übernahme bei Ihnen zu Hause möglich. Als Einlieferer finden Sie unter den nachfolgenden Aufklappmenüs und Links die wichtigsten Hinweise. In den Versteigerungsbedingungen erhalten Sie sämtliche Informationen.


  1. Sie senden uns Ihre Exponate per Post mit unserem ausgefüllten und unterschriebenen Begleitschreiben zu (siehe unten Link) oder Sie lassen die Exponate von uns abholen.
  2. Einlieferer können Ihre Exponate auch beim Auktionshaus vorbeibringen.
  3. Bestätigung des Eingangs in Form eines Vertrages und Mitteilung Ihrer Losnummer.
  4. Sie erhalten unseren kostenlosen Auktionskatalog mit Ergebnisliste nach der Auktion, ab einem festgesetzten Limitwert von 500 Euro.
  5. Auszahlung des Erlöses einen Monat nach der Auktion.
  6. Einzel-Exponate für unsere Spielzeug-Auktionen mit einem Zuschlag ab 1.000 € sind für den Einlieferer provisionsfrei
  7. Auf Wunsch angemessene Vorschusszahlung gegen bankübliche Zinsen.
Begleitschreiben Einlieferer (PDF)

Ganze Sammlungen, Konvolute und Einzelobjekte in einem guten Zustand.


Positionen Spielzeug

Gut erhaltenes Spielzeug wie z. B. Modellautos, Eisenbahnen aller Spurweiten, Blechspielzeuge, Lego- und Playmobile, Militärspielzeug, Zivilfiguren u.v.m.


Positionen Militaria

Militärische Antiquitäten bis 1960, wie z. B. Orden, Urkunden, Fotos, Uniformen, Kopfbedeckungen, Blankwaffen oder Reservistika


Positionen Kunst/Schmuck/Numismatik

Besondere Antiquitäten, wie z. B. Porzellan, Skulpturen oder Gemälde, Münzen, Medaillen, Schmuck, Uhren, Gold- und Silberobjekte, Banknoten

Die Mindestsumme des Einlieferungswertes sollte mindestens 500 Euro betragen.

Durch die Post als Paket oder als Wertpaket an unser Auktionshaus. Sie können Ihre Exponate auch in unser Auktionshaus vorbeibringen.

Eine Abholung/Übernahme vor Ort ist in Deutschland sowie im nahen europäischen Ausland möglich.

Die Exponate werden in unterschiedlichen Größen und Formen eingeliefert. Daher rufen Sie uns an!

Einzel-Exponate für unsere Spielzeug-Auktionen mit einem Zuschlag ab 1.000 € sind für den Einlieferer provisionsfrei

Wir bieten günstige Einlieferungskonditionen und Vorschusszahlungen in entsprechend angemessener Höhe. Innerhalb eines Monats nach Auktionsende und Rechnungsstellung wird die Abrechnung zugesichert, z. B. Auktionsende Samstag, 02.03.2019; Rechnungsstellung Montag, 04.03.2019; Abrechnungsversand Donnerstag, 04.04.2019

Unsere Einlieferer erhalten einen kostenlosen Auktionskatalog mit anschließender Ergebnisliste, ab einem festgesetzten Limitwert von 500 Euro.


Bieter

Bieter

Gebote können bei uns persönlich, per Post, per Fax, per Telefon, per Email oder über Live-Bieter-Plattformen abgegeben werden. Als Bieter finden Sie unter den nachfolgenden Aufklappmenüs und Links die wichtigsten Hinweise. In den Versteigerungsbedingungen erhalten Sie sämtliche Informationen.


Eine Vorbesichtigung vor Ort nach Terminabsprache bis vor der Auktion ist möglich. Um Verzögerungen bei der Vorbesichtigung am Auktionstag zu vermeiden, möchten wir auf die Möglichkeit der Vorbesichtigung an den Vortagen aufmerksam machen. Jeweils 3 Wochen vor den Auktionen können Sie bei einem individuell vereinbarten Vorbesichtigungstermin die favorisierten Auktionsexponate in aller Ruhe vor Ort betrachten.


Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr können Sie einen Termin zur Vorbesichtigung telefonisch vereinbaren. Ein Vorbesichtigungsliste können Sie im PDF-Dokument ausfüllen, ausdrucken und es dem Aufsichtspersonal direkt übergeben. Das Formular der Vorbesichtigungsliste finden Sie nachfolgend unter dieser Info.

Vorbesichtigungsliste (PDF)

Wir geben Ihnen telefonische Auskunft über Detailfragen zum Zustand der favorisierten Auktionsexponate. Rufen Sie uns während der Öffnungszeiten einfach an.


▸‍Öffnungszeiten

▸‍Telefon: +49 6247 90460

Pro Person können zusätzliche Bilder für maximal 10 Losnummern angefordert werden. Jedes Bild kostet 2,50 Euro netto. Sehr große Konvolute werden nicht komplett sowie Bücher, Sammelbilderalben und Ausweise nicht seitenweise fotografiert.


Gebote können bei uns persönlich, per Post, per Fax, per Telefon, per Email oder über Live-Bieter-Plattformen abgegeben werden. Für Gebote, die später eingehen, können wir keine Garantie zur Berücksichtigung oder Richtigkeit der Eintragung übernehmen. Außerdem weisen wir Sie auf die Punkte 23 bis 25 der Versteigerungsbedingungen hin. Hinweise und die Formulare für die Gebotsabgabe (Bieteraufträge) finden Sie nachfolgend unter dieser Info.

Deutsch: Der Bieteraufrag wird frei geschaltet, sobald nach Einsendschluss der aktuellen Auktionen sämtliche Exponate auf der Webseite präsentiert werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Interesse.


English: The bidder's order will be activated as soon as all the exhibits have been presented on the website after the closing of the latest auctions. Thank you for your understanding and interest.


▸‍Bieterauftrag Spielzeug

▸‍Bieterauftrag Militaria

▸‍Bieterauftrag Kunst/Schmuck/Numismatik

Schriftliches, telefonisches und persönliches Bieten vor Ort sowie Live-Bieten über Lot-Tissimo und andere Live-Bieter-Plattformen sind möglich. Aktuelle Informationen finden Sie auch immer unter Auktionen.


▸‍Auktionen

Gegen Vorlage von Ausweispapieren erhalten Sie einen Bieterausweis. Nur dieser berechtigt zur Teilnahme. Das Mitführen von Koffern, Taschen oder Plastikbeuteln ist im Auktionslokal nicht gestattet. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Jegliche Werbetätigkeit ist nur mit Genehmigung des Veranstalters möglich.


▸‍Auktionen

Bitte kontrollieren Sie sorgfältig Ihre Gebote, da keine Reklamationen bei Abgabe falscher Losnummern anerkannt werden können. Brief- oder Faxangebote müssen spätestens donnerstags vor der Versteigerung gut lesbar eingetroffen sein. Für Gebote, die später eingehen, können wir keine Garantie zur Berücksichtigung oder Richtigkeit der Eintragung übernehmen. Danach eintreffende Gebote können nur noch im Nachverkauf/Freiverkauf berücksichtigt werden.


Schriftliche Gebote bei Neukunden können nur berücksichtigt werden, sofern eine Anzahlung i. H. v. 21 % der abgegebenen Gebote, per Scheck, Bargeld oder per Überweisung vorliegt (Sicherheitsleistung). Überzahlte Beträge erhält der Bieter umgehend zurück.


▸‍Auktionen

  • Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Gebote entweder schriftlich mit einem Höchstgebot oder als telefonischer Bieter ohne Gebot abgeben können.
  • Wir können Sie während der Auktion nicht anrufen, ob Ihr schriftliches Gebot überboten wurde.
  • Auch können wir Sie nicht während der Auktion anrufen, damit Sie mit verfolgen können, ob Sie einen Zuschlag erhalten haben.
  • Als Telefonbieter verpflichten Sie sich für dieses Stück am Telefon mitzubieten!
  • Für Telefonbieter gilt ein Mindestgebot pro Position:
  • 100,00 Euro bei Spielzeug- und Kunst-Auktionen; und
  • 500,00 Euro bei Militaria-Auktionen
  • Telefonbieter der Spielzeug- und Kunst-Auktionen, die zum Zeitpunkt des Anrufes der gebotenen Position nicht erreichbar sind, verpflichten sich automatisch das Limit, bzw. den Mindestpreis von 100,00 Euro zu bieten.
  • Dem Telefonbieter wird der Zuschlag erteilt, sofern kein höheres Gebot erzielt wird.
  • Für telefonische Gebote stehen ausreichend telefonische Leitungen zur Verfügung, die in der Reihenfolge der Auftragseingänge angerufen werden; es sei denn alle Leitungen sind belegt.
  • Die Telefongebote müssen bis spätestens mittwochs bei uns eingehen.
  • Wir behalten uns vor, am Auktionstag keine telefonischen Bieter mehr anzunehmen.

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Bitte beachten Sie: Die Prüfung und Zulassung der Anmeldung bei Online-Bieter über externe Internet-Live-Bietsysteme kann bis zu 24 Stunden dauern. Wenn Sie sich später als 24 Stunden vor Beginn der Auktion anmelden, kann es sein, dass Ihre Anmeldung nicht mehr rechtzeitig bearbeitet wird.


Das Wormser Auktionshaus - nachfolgend Versteigerer genannt - unterhält betriebsinterne vertragliche Beziehungen zu externen Internet-Live-Bietsystemen. Sobald ein Bieter/Ersteigerer über eines dieser externen Internet-Live-Bietsysteme z.B. über Lot-tissimo während einer Auktion des Versteigeres live mitbietet, übernimmt der Versteigerer keine Garantie für die technische Möglichkeit des Aufbaus einer Internetverbindung oder die rechtzeitige Übermittlung von Geboten. Der Versteigerer empfiehlt frühzeitig Gebote abzugeben, um sicher in der Auktion berücksichtigt zu werden. Für die Verwendung externer Internet-Live-Bietsysteme entrichtet der Live-Ersteigerer nach Zuschlag zusätzlich ein Aufgeld z.B. Lot-tissimo liegt bei 5% zzgl. gesetzliche MwSt. Das Aufgeld wird über den Versteigerer an die Initiatoren des jeweiligen Internet-Live-Bietsystems abgeführt. Es gelten grundsätzlich die Versteigerungsbedingungen des Versteigeres. Außerdem hat der Bieter/Ersteigerer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen externen Internet-Live-Anbieters zu beachten.


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  1. Rufen Sie die Seite www.lot-tissimo.com auf
  2. Klicken Sie in der Navigationsleiste auf "Anmelden"
  3. Klicken Sie auf "Registrieren" und folgen Sie der Anleitung zur Registrierung.
  4. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie in der oberen Navigationsleiste "LIVE" auswählen und in der Liste "Wormser-Auktionen" auswählen.
  5. Klicken Sie auf "LIVE anmelden"
  6. Achtung! Die Prüfung und Zulassung Ihrer Anmeldung kann bis zu 24 Stunden dauern. Wenn Sie sich später als 24 Stunden vor Beginn der Auktion anmelden, kann es sein, dass Ihre Anmeldung nicht mehr rechtzeitig bearbeitet wird.

Videoanleitung:



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Wir sind bemüht, die Versteigerungszeiten einzuhalten, es können jedoch Verzögerungen vorkommen. Während der Auktion können Sie in unseren Räumlichkeiten die Auktionsexponate vorbesichtigen. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.


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Ersteigerer

Ersteigerer

Auktionsexponate werden nach Zahlungseingang schnellstmöglich versendet. Als Ersteigerer finden Sie unter den nachfolgenden Aufklappmenüs und Links die wichtigsten Hinweise. In den Versteigerungsbedingungen erhalten Sie sämtliche Informationen.


Anwesende Ersteigerer haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer bar oder mit deutscher EC-Karte zu zahlen.


Die Fern-Ersteigerer erhalten eine Rechnung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug fällig, dies gilt auch für Paypal-Kunden.

Selbstabholung nach den Auktionen innerhalb von 4 Wochen sowie nach Terminabsprache an den ersten beiden Samstagen nach den jeweiligen Auktionstagen. Wenn Sie die ersteigerten Exponate an den ersten beiden Samstagen nach den Auktionstagen abholen möchten, beachten Sie bitte, dass der Rechnungsbetrag vorab überwiesen sein muss.

Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung zulasten und auf Gefahr des Ersteigerers. Die Kosten für Paketversand und Verpackung werden nach Höhe der Zuschlagssumme berechnet. Da die Menge und der Umfang der zu versteigernden Auktionsexponate für den Versteigerer je nach Auktion unterschiedlich sind, kann das Eintreffen der einzelnen Auktionsexponate bei dem Ersteigerer mehr als 14 Tage dauern.


Für das Inland berechnen wir:

Pauschal pro Paket 20,00 Euro


Für das europäische Ausland berechnen wir:

Pauschal pro Paket 35,00 Euro


Für Übersee berechnen wir:

Pauschal pro Paket 90,00 Euro


Jedes weitere Paket sowie Sperrgutpakete werden separat in Rechnung gestellt.


Wünscht der Ersteigerer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten.


Die Porto- und Verpackungskosten gelten nur für Pakete für die mit dem Versteigerer vertraglich gebundenen Versanddienste. Nachträglich angeforderte Rechnungsänderungen bezüglich Versandkosten, Adressänderungen etc. werden mit 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.


Termine 2024

145. Spielzeug-Auktion

am 4./5./6./7. Juni 2024

Einlieferungsschluss 5. April 2024


146. Spielzeug-Auktion

am 3./4./5./6. September 2024

Einlieferungsschluss 5. Juli 2024


147. Spielzeug-Auktion

am 3./4./5./6. Dezember 2024

Einlieferungsschluss 4. Okt. 2024


Termine 2024

77. Militaria-Auktion

am 8. Juni 2024

Einlieferungsschluss 5. April 2024


78. Militaria-Auktion

am 7. September 2024

Einlieferungsschluss 5. Juli 2024


79. Militaria-Auktion

am 7. Dezember 2024

Einlieferungsschluss 4. Okt. 2024



Termine 2024

23. Kunst-|Schmuck-|
Numismatik-Auktion

am 4. Juni 2024

Einlieferungsschluss 5. April 2024


24. Kunst-|Schmuck-|
Numismatik-Auktion

am 3. September 2024

Einlieferungsschluss 5. Juli 2024


25. Kunst-|Schmuck-|
Numismatik-Auktion

am 3. Dezember 2024

Einlieferungsschluss 4. Okt. 2024